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Beweglicher Feiertag | Am Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahrs
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		Als er noch gesetzlicher Feiertag war, begingen in schöner ökumenischer 
		Eintracht evangelische und katholische Christen den Buß- und Bettag. 
		Seitdem er seinen Staatsschutz verloren hat, "geht keiner mehr hin". Aus 
		dem Buß- und Bettag wurde im Bewusstsein vieler ein "ehemaliger 
		evangelischer Feiertag". Die Allermeisten freilich kennen ihn überhaupt 
		nicht mehr.
		
		Der Buß- und Bettag wurde in Kevelaer oft für Gedenkfeiern genutzt, so 
		beispielsweise im November 1928, als zur Enthüllung des neuen 
		Kriegerehrenmals auf dem Friedhof eingeladen wurde (Monumentalskulptur
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		Schutzmantelmadonna). Auch die Enthüllung des Wettener Ehrenmals für 
		die Kriegstoten im Jahr 1955 fand am Buß- und Bettag statt. Und als 1958 
		in Winnekendonk die neuen Ehrentafeln am Denkmal gezeigt wurden, auf 
		denen die Namen der Winnekendonker Kriegsopfer stehen, war ebenfalls 
		Buß- und Bettag.
		
		Sogar in der DDR war der Buß- und Bettag arbeitsfreier Feiertag. Er 
		wurde 1966 abgeschafft, um die Ausfälle nach Einführung der 
		Fünf-Tage-Woche zu kompensieren. Seine Abschaffung in der Bundesrepublik 
		- ab 1990 war er in ganz Deutschland ein gesetzlicher Feiertag - wurde 
		nicht edler begründet: Er wurde 1995 gestrichen, um die Mehrbelastung 
		der Arbeitgeber durch die neue Pflegeversicherung durch Mehrarbeit der 
		Beschäftigten auszugleichen. Nur im Freistaat Sachsen ist der Buß- und 
		Bettag noch gesetzlich verankert. Dafür zahlen die Arbeitnehmer dort 
		einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung.
		
		Wer den Buß- und Bettag dennoch im religiösen Sinn begehen will, darf 
		sich im Rahmen der Feiertagsgesetze an diesem Tag freinehmen. Einen 
		Urlaubstag kostet das nicht, wohl aber den Tageslohn. Auf den muß der 
		Beschäftigte verzichten.
		
		Der Buß- und Bettag ist "beweglich" und fällt auf den Mittwoch vor dem 
		Christkönigssonntag (kath.) beziehungsweise Ewigkeitssonntag (ev.), dem 
		letzten Sonntag im Kirchenjahr.
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