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Barbarische Bestrafung im Wandel der Geschichte
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		Noch heute nehmen sich Staaten das Unrecht heraus, verurteilte Menschen zu 
		köpfen, aufzuhängen, zu vergiften oder zu erschießen. Zu diesen 
		Barbaren-Ländern mit praktizierter Todesstrafe zählen außer China und 
		Japan neben vielen anderen auch die USA. Die DDR schaffte die 
		Todesstrafe erst 1987 ab. Zuletzt wurden die Delinquenten in 
		Ostdeutschland von hinten erschossen, zuvor waren sie unter die 
		Guillotine geschoben und enthauptet worden.
		
		Staatlich geschützte Totschläger verrichteten in Belgien und Dänemark 
		bis 1950, in den Niederlanden bis 1952, in Spanien bis 1975 und in 
		Frankreich sogar bis 1977 ihren blutigen Dienst. In diesen und den 
		meisten anderen europäischen Ländern ist die Todesstrafe inzwischen 
		abgeschafft. Als einer der Nachzügler kam 1969 der Vatikan in die Pötte 
		und entfernte diese Bestrafung aus dem Strafregister des Papst-Staates.
		
		Auch der Niederrhein war ein Eldorado für Henker. Herzog Karl von 
		Geldern bedrohte im April 1528 jeden, der "mit der Lehre Luthers 
		sich beflecken" und in Privat- oder Wirtshäusern über evangelische 
		Thesen reden würde, mit der Todesstrafe. Wie am Fließband wurden im Jahr 
		darauf Anhänger der lutherischen Lehre zu Tode gemartert, nachdem ihre 
		Gesichter zuvor als Ketzer gebrandmarkt worden waren. Ihr Vermögen 
		kassierte der katholische Terror-Herzog natürlich ein. 
		
		1550 wurden unter Kaiser Karl V. Protestanten hingerichtet: die Männer 
		geköpft, die Frauen lebendig begraben. Das galt aber nur für die 
		einsichtigen "Ungläubigen". Wer sich hartnäckig zum Protestantismus 
		bekannte, wurde als Unbelehrbarer bei lebendigem Leib verbrannt, egal ob 
		Frau oder Mann. Diese Art der Bestrafung für "Häresie" wurde von König 
		Philipp II., dem Herrscher über die Spanischen Niederlande und damit 
		auch über den Raum Geldern/Kevelaer, 1556 ausdrücklich bestätigt.
		
		Die Todesstrafe blieb Jahrhunderte lang an der Tagesordnung. Sie war 
		gewohnte Bestrafungspraxis am Niederrhein, ohne dass sich darin die 
		wechselnden Herrscher - mal die Spanier, mal die Preußen, mal die 
		Franzosen - unterschieden.
		
		In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gab es hierzulande zum ersten 
		Mal eine Zeitspanne ohne Todesstrafe. Die Nazis führten sie wieder ein. 
		Hitler entschied 1936, dass sie künftig mit der Guillotine zu 
		vollstrecken sei.
		
		In den Niederlanden wurde die Todesstrafe nach dem Überfall durch die 
		Deutschen (Mai 1940) als Disziplinierungsmittel gegen die eigene Truppe 
		missbraucht: Sergeant Johan Christiaan Meijer, der seinen Posten 
		verlassen hatte, war der erste niederländische Soldat, der als 
		"Deserteur" verurteilt und erschossen wurde.
		
		In der Endphase des Zweiten Weltkriegs fielen Tausende deutscher 
		Soldaten der Willkürjustiz von Standgerichten zum Opfer, während 
		Millionen von Menschen nicht einmal den Hauch eines Gerichtsverfahrens 
		zu spüren bekamen, sondern kaltblütig und fabrikmäßig im deutschen Namen 
		ermordet wurden. 
		
		Die ohnmächtige Wut über die Besetzung und Ausbeutung der Holländer 
		durch den deutschen Verbrecherstaat brach sich nach 
		der Befreiung in den Niederlanden Bahn. In keinem anderen europäischen 
		Land wurden soviele eigene Landsleute als Kollaborateure zur 
		Rechenschaft gezogen wie in Holland. Die Zahl der 1945 Verhafteten war 
		so groß, dass sie die Internierungskapazitäten sprengten und die 
		Gerichte restlos überforderten. Die Sondergerichtsbarkeit der 
		Niederlande konzentrierte sich alsbald auf die "Haupttäter". Die eigens 
		für die Bestrafung der schlimmsten Verräter wiedereingeführte 
		Todesstrafe traf Hunderte Verurteilte, allerdings wurde die Strafe nur 
		in relativ wenigen Fällen auch vollzogen. Anton Adriaan Mussert war 
		einer der Todeskandidaten: Der niederländische "Ober-Nazi", unmittelbar 
		nach der Befreiung am 7. Mai 1945 verhaftet, Ende 1945 zum Tode 
		verurteilt, wurde 1946 hingerichtet.
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