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Pilgerreise zu dem oberfränkischen Marienerscheinungsort
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		Reich an Mirakeln 
		und entsprechenden Darstellungen: 
		Erscheinungsort Heroldsbach. 
		Foto: Martin Willing (1998).
		 
		Auf der Spurensuche sind wir im oberfränkischen Heroldsbach, dem Ort mit 
		den wohl spektakulärsten Mirakeln im deutschsprachigen Raum, die sich 
		zudem in unserer Zeit ereignet haben.
		
		Ein 
		mit Mirakeln überhäuftes „Kontrastprogramm“ zu der unscheinbaren 
		Ursprungsgeschichte zum Beispiel von Kevelaer oder Einsiedeln finden wir 
		auf dem Hügel am Dorfrand von Heroldsbach. 1949 beginnt hier für einige 
		Mädchen ein Zyklus von Erscheinungen, in dem die Kinder Maria, das 
		Jesuskind, Gottvater und den Heiligen Geist sehen und der, wie 1917 in 
		Fatima, durch ein sogenanntes Sonnenwunder bekräftigt wird. 
		
		
Gegen „Heroldsbach“ hat sich die Kirche fast 50 Jahre lang energisch 
		gestemmt. Das ist nun beendet. Der lange Kampf mit dem Rosenkranzgebet, 
		das hier seit Jahrzehnten Tag und Nacht gesprochen wird, ist gewonnen: 
		Zum 1. Mai 1998 hat der Bischof von Bamberg die Genehmigung erteilt, die 
		Gnadenstätte von Heroldsbach als „Marianische Gebetsstätte“ zu führen. 
		Mit der seelsorglichen Betreuung der Pilger wird die Ordensgemeinschaft 
		der „Brüder vom Gemeinsamen Leben“ beauftragt. Ausdrücklich aber bleibt 
		die Kirche dabei: Die Erscheinungen von Heroldsbach in der 
		Nachkriegszeit werden als „nicht-übernatürlich“ eingestuft.1
		Darstellung der Gottesmutter 
		von Heroldsbach 
		nach Angaben der Seherinnen. Foto: 
		Martin Willing (1998)
Im herbstlichen Wald sammeln mehrere Kinder Blätter für den Schulunterricht. Die Mädchen Kuni Schleicher, Grete Gügel, Erika Müller und Marie Heilmann sind zehn und elf Jahre alt.
Es ist der 9. Oktober 
		des Jahres 1949, der Tag des Rosenkranzfestes.
		
		Auf dem Heimweg sieht Erika über den Kronen von Birken drei Buchstaben 
		leuchten, nämlich „IHS“ (griech. für „Jesus“). Dann sehen auch die drei 
		Gefährtinnen die Buchstaben. Die Schrift verschwindet, und an ihre 
		Stelle tritt „eine Frau, die aussieht wie eine Schwester“2.
Die „Frau“ bewegt sich zunächst nicht, aber sie schwebt wie eine Statue „langsam hin und her“. Die Kinder erkennen in der Hand einen schwarzen Rosenkranz.
Tags darauf kommt mit Betty Büttner ein weiteres Kind dazu, und am 
		dritten Erscheinungstag sehen auch Irma Mehl und Antonie Saam, ebenfalls 
		elf Jahre alt, die Erscheinung über den Birken am Dorfrand, dort wo sich 
		zwischen Häusern und Wald ein Hügel erhebt.
		
		
Es ist wie eine Ouvertüre zu einem an Ereignissen geradezu überladenen 
		Geschehen. Mehrere Jungen hänseln die Mädchen, aber das hört auf, als 
		Andreas Büttner (13), Bruder eines der Sehermädchen, die Erscheinung 
		selbst wahrnimmt.
Die Seherkinder von Heroldsbach während einer der von ihnen berichteten Marienerscheinungen.
Am 13. Oktober 1949, noch in der ersten Erscheinungswoche, informiert 
		der Heroldsbacher Pastor Gailer die bischöfliche Behörde in Bamberg über 
		die Ereignisse. Drei Tage danach kommt ein Domkapitular nach Heroldsbach 
		und wohnt zusammen mit Hunderten Gläubigen und Neugierigen der 
		anhaltenden Vision der Kinder bei. 
		
		Die ersten Fotos werden geschossen; die zahlreich überlieferten Bilder 
		halten die Augenblicke fest, in denen die Kinder von der Anwesenheit 
		Mariens berichten. Der Domkapitular informiert den Bischof, und am Tag 
		darauf erscheint eine Prüfungskommission in Heroldsbach, verhört die 
		Kinder und entscheidet ohne Bedenkzeit an Ort und Stelle: „Heroldsbach“ 
		sei „strikt abzulehnen“. 
		
		Ein so außergewöhnlich schnelles Vor-Urteil erwartet man nicht von einem 
		ordentlichen kanonischen Untersuchungsverfahren, das in der Regel erst 
		nach Abschluss und „Bewährungszeit“ eines Ursprungsmirakels in Gang 
		gesetzt wird - ein fataler Verfahrensschritt, denn dass solche einmal 
		getroffenen Entscheidungen des zuständigen Bischofs jemals revidiert 
		werden, gilt als ausgeschlossen. In späteren Jahren wird immer wieder, 
		nach wiederholten Verhören der Seherkinder, das einmal gefällte Urteil 
		bestätigt. 
		
		Schon 14 Tage später nach der ersten amtskirchlichen Verurteilung hören 
		die Gläubigen in allen Kirchen der Diözese die Warnung des Bamberger 
		Bischofs: Der Erscheinungshügel in Heroldsbach dürfe nicht aufgesucht 
		werden. Katholiken sollen der Stätte fernbleiben. 
		
		Der Plan, die neue Wallfahrt im Keim zu ersticken, misslingt völlig. 
		Abertausende Menschen strömen nach Heroldsbach, wo der 
		Erscheinungszyklus seinem Höhepunkt zustrebt. Ein Professor stellt am 
		27. Oktober 1949 den Kindern und ihrer Erscheinung eine Fangfrage, indem 
		er aufträgt, die „Frau“ zu fragen, ob sie die „Assumpta“ sei. Die 
		Kinder, denen der lateinische Begriff für die „in den Himmel 
		aufgenommene Gottesmutter“ unbekannt ist, geben die Antwort so wieder: 
		„Nein, ich bin es nicht, ich bin die Gottesmutter, die Himmelsmutter“. 
		Diese Antwort wird später im Bistums-Amtsblatt als ein Beweis für die 
		Unechtheit der Erscheinungen zitiert. 
		
		Ein anderer Professor lässt die Kinder, vier Tage nach dem Versuch auf 
		Lateinisch, die gleiche Frage noch einmal stellen, diesmal aber auf 
		Deutsch: „Bist Du mit Deinem Leib in den Himmel aufgenommen worden?“ Die 
		Kinder verstehen die Antwort zunächst nicht, weil um sie herum 40.000 
		Menschen laut beten. Dann sagt eines der Kinder: „Jetzt verstehe ich sie 
		ganz deutlich. Sie sagt: ´Ja, aber ich bin die kleine Magd geblieben.`“3
Der Erscheinungshügel ist schwarz vor Menschen. Es kommen nun bis zu 
		60.000 Menschen am Tag. Die Bundesbahn setzt Sonderzüge ein, und trotz 
		der 1949 noch geringen Fahrzeugdichte stauen sich Autos im Ort und auf 
		den Zufahrtsstraßen, die einen solchen Massenandrang nicht verkraften 
		können.
		
		Am 8. Dezember 1949, am Fest der Unbefleckten Empfängnis, ereignet sich 
		das, was „Sonnenwunder“ genannt wird. Pastor Gailer hält gerade eine 
		Andacht im Beisein von annähernd 10.000 Gläubigen, als die Menge 
		panikartig in Bewegung gerät. Gailer unterbricht das Gebet. Er und vier 
		weitere Geistliche begeben sich zum Birkenwald, um festzustellen, was 
		die Menge in Atem hält. Sie sehen, wie am Himmel, der ansonsten von 
		Wolken verhangen ist, die Sonne rotiert und wie die nicht blendende 
		Scheibe auf sie zurast, bis sie nah vor ihnen zu stehen scheint, und 
		sich dann wieder entfernt. Eine Viertelstunde lang wird dieses Phänomen 
		beobachtet; Menschen geraten in Panik oder in Verzückung, Kinder weinen. 
		Rufe werden laut, dies sei das erwartete Zeichen für alle, daß 
		„Heroldsbach“ wahr sei. 
		
		Der Vorgang gleicht bis in die Details dem Geschehen in Fatima.
		
		Nach diesem Auftakt des Erscheinungszyklus kommt es bis zum 31. Oktober 
		1952 zu zahlreichen Vorgängen, die ebenfalls von der Kirche als 
		„nicht-übernatürlich“ bezeichnet werden und die Dimensionen, die wir von 
		Lourdes oder Fatima kennen, sprengen. Den Kindern öffnet sich nach ihren 
		Angaben der Himmel, in den sie blicken dürfen; sie sehen die 
		Gottesmutter, umgeben von Engeln; sie sehen Christus, Gottvater und den 
		Heiligen Geist in der bekannten Gestalt einer Taube. 
		
		Es sind an anderen Erscheinungstagen Szenen fotografiert worden, wie die 
		kleinen Visionäre gerade die Muttergottes, unsichtbar für alle anderen, 
		begleiten; oder wie umstehende Gleichaltrige von den Seherkindern 
		eingeladen werden, der anwesenden, aber nicht sichtbaren Maria die Hand 
		zu reichen. 
		
		Solche Ausweitungen von Erscheinungsmirakeln gegenüber den eher 
		zurückhaltenden, „klassischen“ Vorkommnissen, die aus weltbekannten 
		Wallfahrtsorten überliefert sind, beschweren ihre Glaubwürdigkeit, wobei 
		mit zunehmendem Wissen allerdings immer klarer wird, wie wenig wir 
		eigentlich von Kräften wissen, die sich von bodenständiger 
		Naturwissenschaft abheben. Mittlerweile kennen wir eine nochmalige 
		Mirakel-Ausweitung, nämlich aus Medjugorje (1981), wo auf dem Film eines 
		Fotografen nach dem Entwickeln eine Marienstatue zu erkennen ist, die es 
		gar nicht gibt.
		
		Gegen den Heroldsbacher Kult, der trotz Verbots immer weitere Kreise 
		zieht, geht die Bamberger Bistumsleitung mit aller Schärfe vor. Im März 
		1950, zweieinhalb Jahre vor Ende des Erscheinungszeitraums, wird ein 
		dritter Erlass verkündet, der Geistlichen untersagt, sich an religiösen 
		Veranstaltungen auf dem Hügel zu beteiligen. Dem Ortspfarrer, Pastor 
		Gailer, wird sogar verboten, den Berg überhaupt noch zu betreten. Wenige 
		Tage später, am 17. Mai 1950, beginnt an der Erscheinungsstätte das bis 
		heute anhaltende Dauer-Gebet - Tag und Nacht.
		
		Noch im gleichen Jahr erstattet der Erzbischof von Bamberg dem Heiligen 
		Offizium (heute: Glaubenskongregation) in Rom Bericht. Am 2. Oktober 
		1950 ist die Antwort aus dem Vatikan da: „... hat das Hl. Offizium das 
		Urteil der Erzbischöflichen Kommission bestätigt, nämlich: Die 
		Übernatürlichkeit der Tatsachen steht nicht fest. Des weiteren billigt 
		das Hl. Offizium, was Eure Exzellenz in dieser Angelegenheit angeordnet 
		haben. ... Wir fügen hinzu, daß das Beten auf dem Hügel als Bekenntnis 
		zur Echtheit der Visionen wirkt und darum zu unterlassen ist.“
		
		Im Sommer 1951, als die Wallfahrt immer noch zu- statt abnimmt, erwirkt 
		Erzbischof Dr. Kolb, ein glühender Ablehner von „Heroldsbach“, ein 
		weiteres Dekret des Hl. Offiziums in Rom. Es bekräftigt, daß der Kult 
		verboten sei und dass Priester, die sich dennoch beteiligen, „ohne 
		weiteres von der Ausübung der Weihevollmachten suspendiert“ seien. 
		Pastor Gailer, der in Heroldsbach 38 Jahre gewirkt hat und an den 
		Erscheinungen festhält, wird einige Tage später seines Amtes enthoben 
		und in ein fernes Dorf zwangsversetzt, wo er einem kranken Pfarrer 
		helfen soll. Das Bistum gibt eine Pressemeldung heraus, Pastor Gailer 
		habe „freiwillig“ sein Amt in Heroldsbach aufgegeben.
		
		Die Seherkinder werden der Reihe nach exkommuniziert. „Maria Heilmann“, 
		so heißt es beispielsweise über dieses Kind im amtlichen Protokoll, 
		„auch vom Glauben abgefallen, wird von den Sakramenten ausgeschlossen“. 
		Auf das Verlangen, die Erscheinungen zu widerrufen, antworten alle 
		Kinder, sie täten das nicht, denn dann würden sie lügen. Davon rücken 
		sie auch später, als sie erwachsen sind, nicht mehr ab. Eines der 
		Mädchen, das als junge Frau Nonne werden will, wird abgewiesen - 
		amtskirchlich konsequent, denn sie ist exkommuniziert.
		
		Bamberg, das mit allen Unterdrückungsmaßnahmen nur das Gegenteil 
		erreicht, lässt 1953 einen Geistlichen Rat (M. Heer) die Vorgänge 
		wiederum prüfen. Als dieser berichtet, „Die Kinder lügen nicht. Wir 
		müssen glauben“, wird er seines Amtes enthoben und erhält lebenslanges 
		Zelebrationsverbot. Ein bekannter Dogmatiker, Professor Walz, setzt sich 
		für „Heroldsbach“ ein; ihm wird die Lehrerlaubnis entzogen. 
		
		Im Mai 1955 sichert sich die Bamberger Bistumsleitung erneut in Rom ab 
		und lässt sich bestätigen, dass die Erzbischöfliche Kommission 
		„pflichtgemäß und einwandfrei“ gearbeitet habe. Zwei Jahre später 
		verklagt die bischöfliche Behörde einen Regierungsamtmann a.D. wegen 
		übler Nachrede. Der Mann hat eine Broschüre über Heroldsbach 
		herausgegeben und in ihr der Prüfungskommission „Pflichtvergessenheit 
		und Treulosigkeit gegenüber Gott und der Gottesmutter“ vorgeworfen. Die 
		Seherkinder, inzwischen junge Erwachsene, werden als Zeugen vor Gericht 
		zitiert und bekräftigen unter Eid die Echtheit der Erscheinungen. 
		Darüber hat aber kein weltliches Gericht zu entscheiden, und der 
		Angeklagte wird zu 300 Mark Geldstrafe und Kostenübernahme verurteilt.
		
		Am 1. September 1959 kehrt Pastor Gailer in seine Pfarrgemeinde 
		Heroldsbach zurück - als toter Mann. Mit Glockengeläut empfangen die 
		Gläubigen am Nachmittag den Sarg, der in der Pfarrkirche aufgestellt 
		wird. Auch während der Nacht kommen Gläubige, um von dem standhaften 
		Geistlichen Abschied zu nehmen. Das feierliche Requiem am nächsten 
		Morgen und die anschließende Beisetzung erleben mehrere tausend Menschen 
		mit. 
		
		In den nächsten Jahren und Jahrzehnten wird der Erscheinungshügel von 
		Heroldsbach, der verbotene Ort, Zug um Zug ausgebaut. Das 
		unerschütterliche Festhalten der Seherkinder an ihren ersten Aussagen, 
		eine der Grundvoraussetzungen für kirchliche Tolerierung, spiegelt sich 
		im ungebrochenen Pilgerstrom wider. Das kleine „Heiligenhäuschen“ an der 
		Stelle, wo die Kinder ihre erste Begegnung mit der Erscheinung hatten, 
		wird zu einer größeren Gnadenkapelle, noch heute aus Holz, ausgebaut und 
		später um eine voluminöse Pilgerhalle ergänzt. In der Nachbarschaft 
		entsteht eine beachtliche Kirche mit Krypta.
		
		Das Bistum hat keine weitere Möglichkeiten mehr, „Heroldsbach“ 
		einzudämmen. 47 Jahre danach gibt der Nachfolger des Bamberger 
		Erzbischofs Josef Otto Kolb den Widerstand auf. Erzbischof Karl Braun 
		erklärt den Hügel zu einer kirchlichen Gebetsstätte.4 
		Das Besuchsverbot für Katholiken wird aufgehoben. Braun: „Unbeschadet 
		der Gültigkeit des Dekrets von 1951 stellt sich die Frage: Könnte man 
		nicht in irgendeiner Form der Tatsache Rechnung tragen, dass Gläubige 
		gerne nach Heroldsbach kommen, um zu beten und um hier in echt 
		katholischer Weise die Gottesmutter zu verehren?“ Diese Frage, mit der 
		er voriges Jahr seine Entscheidung vorbereitet hat, beantwortet er zum 
		1. Mai 1998 mit der Erhebung von „Heroldsbach“ zur marianischen 
		Gebetsstätte.
		
		„Den kirchenrechtlichen Spagat zwischen verbotener Wallfahrt einerseits 
		und erlaubter Gebetsstätte andererseits ließ sich das Erzbistum Bamberg 
		von höchster Stelle absegnen, nämlich von der römischen 
		Glaubenskongregation, Nachfolgebehörde des Heiligen Offiziums, das 1951 
		gegen Heroldsbach entschieden hatte. Kardinal Joseph Ratzinger, Leiter 
		der Kongregation, bescheinigte in einem Schreiben, daß er das Vorgehen 
		des Erzbischofs ´voll und ganz` mittrage.“5
		
		Weil die Kirche nach wie vor die Erscheinungen als „nicht-übernatürlich“ 
		einstuft, benutzt sie auch nach der Anerkennung als Gebetsstätte keine 
		Begriffe wie „Wallfahrt“ oder „Pilger“. Deshalb wird man Heroldsbach 
		zunächst auch nicht in Reiseprogrammen von Veranstaltern finden, die 
		Pilgerfahrten organisieren.
		
		„Möge Gott uns seinen Segen schenken“, heißt es in der Erklärung von 
		Erzbischof Braun vom 1. Mai 1998, die auf dem Erscheinungshügel auf 
		einer Tafel angebracht ist. Die erste heilige Messe nach der Anerkennung 
		als Gebetsstätte Anfang Mai feiern Tausende mit. „Fünfzig Jahre lang 
		haben wir gelitten, jetzt können wir endlich auch mit dem Segen der 
		Kirche hierherkommen und beten“,6 
		sagt eine der Seherinnen von 1949.
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Anmerkungen
		1 Michael Fritzen, Wo der Himmel sich 
		auf die Erde senkte, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. Mai 
		1998.
		2 Christel Altgott, Heroldsbach, Eine 
		mütterliche Mahnung Mariens, III. Teil, Mönchengladbach-Odenkirchen 
		1979, S. 8. - Siehe auch: Gottfried Hierzenberger/Otto Nedomansky, 
		Erscheinungen und Botschaften der Gottesmutter Maria, Vollständige 
		Dokumentation durch zwei Jahrtausende, Augsburg 1997, S. 366.
		3 Altgott, a.a.O., S. 11.
		4 Kirche+Leben, Februar 1998.
		5 Kirche+Leben, a.a.O.
		6 F.A.Z., a.a.O.
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© Martin Willing 2012, 2013