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Erfahrungen im Marienwallfahrtsort Marienfried
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		 Marienfried, 
		der Erscheinungsort von 1946, wird von der katholischen Kirche weiter 
		untersucht - aus gutem Grund: „Marienfried“ gilt vielen als glaubhaft.
		
		
Nach einem halben Tag auf der Autobahn ist Ulm erreicht, wenig später 
		auch der kleine Ort Pfaffenhofen. Auf einem Hügel am Ortsrand liegt, gut 
		ausgeschildert, die Gebetsstätte Marienfried. 
Die Gnadenkapelle von Marienfried.
		Der Wagen wird auf dem Parkplatz vor dem kleinen Friedhof abgestellt. 
		Wir gehen an der Pilgerhalle vorbei in einen Waldweg. Warum Marienfried 
		so heißt, erfährt man hier: Die friedliche Stille, die unter den alten 
		Bäumen am Waldweg liegt, überträgt sich mit jedem Schritt auf den 
		Besucher. Der Lärm des Alltags bleibt zurück. Tiefer im Wald stoßen wir 
		auf eine kleine Lourdes-Grotte. Später stehen wir vor einer 
		Fatima-Gebetsstätte. Ihr Vorplatz ist befestigt und kann viele Gläubige 
		aufnehmen.
		
		Zwischen den Stationen „Lourdes“ und „Fatima“, durch ein kleines 
		Waldstück vor der Landstraße geschützt, leuchtet dem Besucher eine 
		schneeweiße Kapelle entgegen, deren Zwiebeltürmchen von einem goldenen 
		Kreuz gekrönt ist. Zunächst als Dankkapelle für den Schutz Mariens 
		geplant, ist sie nach den Erscheinungen zur Gnadenkapelle erhoben 
		worden, eingeweiht mit bischöflicher Genehmigung im Mai 1947. Mit Bezug 
		auf den Schönstatt-Namen und die zentrale Marienfried-Aussage („Große 
		Gnadenvermittlerin“) heißt die Kapelle „Dreimal Wunderbare Mutter und 
		Mittlerin der Gnaden“.
		
		Bei meinem Marienfried-Besuch wird in der Gnadenkapelle gerade eine hl. 
		Messe zelebriert. Alle 50, 60 Plätze in der Kapelle sind besetzt. An 
		Hauptfesttagen wird in der Marienfriedkirche jenseits der Landstraße die 
		Eucharistie gefeiert. Diese Hallenkirche, die tausend Menschen aufnehmen 
		kann, ist 1974 vom Augsburger Bischof Dr. Josef Stimpfle eingeweiht 
		worden. 
		
		Seit jenem Jahr hat Marienfried ein Heim, das ganzjährig Pilger 
		aufnimmt. „Haus Bethanien“ und „Haus Tabor“ runden zusammen mit einem 
		Devotionalienladen die beachtliche Infrastruktur ab: Marienfried, das 
		lässt sich unschwer an der liebevoll gepflegten Gesamtanlage ablesen, 
		hat viele Förderer. 
		
		Abgelehnt, noch nicht entschieden oder anerkannt? Diese drei Varianten 
		des Status’ einer Gnadenstätte durchziehen als Kernfrage die lange 
		Geschichte deutscher Erscheinungsorte. Zumindest seit drei Jahrhunderten 
		ist keiner anerkannt - mit einer Ausnahme, die von den Deutschen kaum 
		zur Kenntnis genommen wird: Im ostpreußischen Dietrichswalde (Ermland, 
		heute Polen) ist im Jahr 1877 die Gottesmutter viele Male zwei jungen 
		Mädchen und zwei Frauen erschienen. Während erste Untersuchungen eher 
		ablehnend ausgefallen sind, hat zur 100-Jahr-Feier im Jahr 1977 Kardinal 
		Wojtyla, der spätere Papst, „Dietrichswalde“ anerkannt. 
		
		Das Einstufungsmuster („abgelehnt“, „noch nicht entschieden“, 
		„anerkannt“) passt auf Marienfried schwerlich. Spätestens seit 1966 hat 
		der zuständige Bischof von Augsburg alle Einschränkungen gegen 
		Marienfried aufgehoben. Priester, darunter Bischöfe und Kardinäle, 
		feiern in der Gebetsstätte die heilige Messe und fördern die 
		Marienverehrung nach Kräften. Marianische Bewegungen wie „Schönstatt“, 
		„Legio Mariä“ und auch die in Kevelaer aktive „Blaue Armee Mariens“ 
		arbeiten hier ohne Einschränkungen und Vorbehalte. Es ist, als wäre 
		„Marienfried“ de facto ein kirchlich anerkannter Erscheinungsort. 
		
		In der Gnadenkapelle und Marienfriedkirche liegen Schriften aus, die von 
		dem Geschehen im Jahr 1946 berichten. Im offiziellen Wallfahrtsprospekt 
		wird korrekt formuliert: „Viele Menschen glauben, daß die Gottesmutter 
		an den genannten Tagen hier erschienen ist“. Auch hohe kirchliche 
		Würdenträger, die Marienfried besuchen, benutzen solche Formulierungen, 
		mit denen einem endgültigen Urteil der Kirche nicht vorgegriffen wird.
		
		
		Seit 1950 liegt der Bericht einer ersten Untersuchungskommission vor, in 
		dem es heißt, dass die Botschaften von Marienfried der katholischen 
		Lehre nicht widersprechen; die Übernatürlichkeit der Erscheinungen stehe 
		allerdings nicht fest, insbesondere deswegen nicht, weil ein Wunder als 
		Bestätigung und damit eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung 
		fehlt. 
		
		Daraufhin hat der Bischof 1950 den Pfarrer angewiesen, über die 
		Erscheinungen nicht zu predigen, weil sie nicht als echt erwiesen seien. 
		Diese Weisung ist freilich nicht kirchenamtlich bekanntgemacht worden 
		und gilt deshalb nicht als definitive Ablehnung, von der die Kirche nur 
		schwerlich wieder abrücken würde.
		
Der Weg für weitere Untersuchungen ist 
		also frei. Der Bischof von Augsburg, Dr. Viktor Josef Dammertz, befasst 
		sich in dem Jahr unseres Besuchs intensiv mit diesem Wallfahrtsort.
		
Blick in die Gnadenkapelle von Marienfried.
		Ein erstes Ergebnis ist, dass Marienfried in eine kirchliche Stiftung 
		mit einem geistlichen Direktor umgewandelt worden ist. Außerdem hat 
		Dammertz eine Kommission beauftragt, „Marienfried“ nach den 
		vorgeschriebenen Regeln zu untersuchen. 
		
		In einer öffentlichen Erklärung von 1996 bittet der Bischof alle 
		Gläubigen, mit ihm um den Beistand des Heiligen Geistes zu beten, damit 
		die volle Wahrheit erkannt werde und zum Durchbruch komme. Er betont 
		zugleich, dass nicht mit einer schnellen Entscheidung zu rechnen sei. Er 
		werde alle Untersuchungsergebnisse gewissenhaft würdigen und eine 
		abschließende Erklärung vor der Bekanntgabe dem Vatikan zur Begutachtung 
		vorlegen. 
		
		Damit ist „Marienfried“ in der „Bewährungphase“ so weit fortgeschritten 
		wie kaum ein zweiter, bisher nicht anerkannter Erscheinungsort in 
		Deutschland. Am Ende könnte - muss aber nicht - die Anerkennung durch 
		die Kirche stehen. Der Prozess wird sicherlich sehr lange dauern. 
		Bischof Dammertz deutet es am 21. Juli 1996 beim Gottesdienst in 
		Marienfried zum 50-jährigen Jubiläum der Gnadenstätte auch an: „Ich muss 
		Sie um viel Geduld bitten“. 
		
		Für die Glaubwürdigkeit der Aussagen von Bärbel Rueß, der Seherin von 
		Marienfried, spricht ihre christliche Lebensführung vor und nach dem 
		Erscheinungsjahr. Sie verkörpert einen „neuen Typus“ von Seherin, denn 
		die Mystikerin wird keine Nonne, sondern lebt im Einklang mit ihrer 
		marianischen Frömmigkeit - soweit Außenstehende das beurteilen können - 
		als Ehefrau und Mutter. 
		
		Wie alle Seher wird auch Bärbel Rueß nach dem Ursprungsmirakel 
		gründlichen und unangenehmen Prüfungen unterzogen; sie wird verdächtigt 
		und verleumdet und muss mit dem polizeilichen Vorwurf leben, ihre 
		„Entführungsgeschichte“ erfunden zu haben.
		
		Sie zieht sich nach ihrer Heirat mit Anton Rehm aus der Öffentlichkeit 
		zurück und widmet sich ihrer Familie, die bald um fünf Kinder wächst. 30 
		Jahre später sagt sie ihrer Freundin Anna Humpf, der Schwester des 
		Pastors von Pfaffenhofen: „Dass ich die Gottesmutter gesehen habe, weiß 
		ich sicherer, als dass ich fünf Kinder geboren habe“. Nichts ist 
		überliefert, das einem Zweifel oder gar Widerruf gleich käme.
		
		Ein besonders wichtiger Zeuge ist ihr Ehemann Anton Rehm, Theologe und 
		Diakon. Rehm sagt am 18. Mai dieses Jahres während eines Vortrages in 
		Freising: „Ich war 40 Jahre mit Bärbel verheiratet - wo wäre ich 
		hingekommen, wenn ich ihr nicht geglaubt hätte!“ Er habe 1947, ein Jahr 
		nach den Erscheinungen, zum ersten Mal davon gehört. „Ich habe gesagt, 
		der Inhalt der Botschaft konnte unmöglich von einem 22-jährigen Mädchen 
		ohne theologische Ausbildung kommen“.
		
		Bärbel Rueß spricht, obschon sie nach den Ereignissen von 1946 noch 50 
		Jahre lebt, außer zu ihrem Pfaffenhofener Pastor Humpf, ihrer Freundin 
		Anna und den kirchlichen Beauftragten der ersten bischöflichen 
		Untersuchungskommission offenbar nicht mehr über die Erscheinungen. Die 
		Seherin, die sich bereits als junges Mädchen der Gottesmutter geweiht 
		hat, redet sogar mit ihren Kindern nicht darüber.
		
		Im Oktober 1996, 14 Tage vor ihrem Tod, als die an Multipler Sklerose 
		erkrankte Frau im Krankenhaus liegt, sind es ihre Kinder, die auf 
		„Marienfried“ zu sprechen kommen. 
		
		„Willst du uns nicht etwas sagen?“, fragen sie am Krankenbett. 
		
		„Nicht hier“, antwortet Bärbel Rueß, „erst zu Hause“.
		
		Als Bärbel Rueß entlassen wird, um zu Hause zu sterben, ist das 
		Endstadium ihrer Krankheit so weit fortgeschritten, dass sie nicht mehr 
		sprechen kann. 
		
		Sie stirbt am 4. November 1996.
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© Martin Willing 2012, 2013