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Als 
		Weltpriester-Kongregation in Kevelaer 1854 gegründet: 
		„Kongregation unter dem Schutz der schmerzhaften Mutter“
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		Mit Zwangsauflösung der Klöster (1802) in der Franzosenzeit verloren 
		Kevelaer und Wallfahrt, Priesterhaus und Pfarrgemeinde St. Antonius mit 
		den Oratorianern ihre führende klerikale Organisation. Sechs 
		Wallfahrtsrektoren wurden allein in der Amtszeit von Pastor
		>
		Johann 
		Heinrich Krickelberg (1817-1863) berufen. 
		
		Um die Krise zu bewältigen, beauftragte Bischof Johann Georg Müller 
		(Münster) 
		> Johann Bernhard Brinkmann, Regeln für eine neue 
		Weltpriester-Kongregation zu entwerfen. Müller übertrug 1854 Brinkmann 
		die Verwaltung der Wallfahrt in Kevelaer  und die Leitung der 
		„Kongregation unter dem Schutz der schmerzhaften Mutter“. 
		
		Als Nachfolge-Organisation der Oratorianer, die sich ganz auf den 
		Wallfahrtsort konzentriert hatten, entwickelte sich die neue 
		Kongregation nicht. 1855 errichtete die Gemeinschaft mit Haus Hall in 
		Gescher ein Erziehungsheim für notleidende und gefährdete Jugendliche 
		und entfernte sich damit vom Ziel, das Bischof Müller mit der Gründung 
		verfolgt hatte. 1866 zu einer kirchlichen Kongregation durch den Bischof 
		erhoben, nannte sie sich nun „Kongregation der Brüder der christlichen 
		Liebe“ zu Kevelaer und Hall. Haus Hall wurde Mutterhaus. 
		
		Mit der Berufung des Weltpriesters 
		>
		Joseph van Ackeren sowohl zum Pastor 
		von St. Antonius als auch zum Rektor der Wallfahrt (1863) wurde 
		deutlich, dass der ursprüngliche Plan, an die Oratorianer-Epoche mit 
		einer neuen Weltpriester-Kongregation für die Wallfahrtsleitung 
		anzuknüpfen, aufgegeben war. Gleichwohl blieb die „Kongregation der 
		Brüder der christlichen Liebe“ unmittelbar dem Bischof unterstellt, der 
		für die jeweilige Ordensleitung einen Weltpriester berief. Die 
		Gemeinschaft arbeitete zwar wie viele andere Orden auch, besaß aber im 
		Gegensatz zu diesen nicht das Recht, aus ihren eigenen Reihen einen 
		Oberen zu wählen. 
		
		Der lange schwelende Konflikt spitzte sich 1949 zu, als die römische 
		„Religiosen-Kongregation“ die „Kongregation der Brüder der christlichen 
		Liebe“ für „illegal“ erklärte; die Satzung der Gemeinschaft stimme nicht 
		mit dem geltenden Ordensrecht überein. Unter Bischof Michael Keller gab 
		sich die Ordensgemeinschaft eine neue Verfassung und als kirchlicher 
		Orden (1951) mit „Brüdergemeinschaft der Canisianer im christlichen 
		Apostolat“ zum dritten Mal einen Namen.
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