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Verein für Schwangerenberatung | Gegründet 1999
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		1995 wurde 
		gesetzlich geregelt, dass Abtreibung unter bestimmten Voraussetzungen 
		nach Beratung durch anerkannte Stellen straffrei bleiben sollte. Es 
		bahnte sich ein Konflikt zwischen den katholischen Bischöfen und den 
		Politikern an. Bereits 1993 hatte der Erzbischof von Fulda, Dyba, den 
		katholischen Beratungsstellen verboten, Beratungsscheine auszustellen.
		
		
		Die Auseinandersetzung mit dem Thema auf Bundes- und 
		Bistumsebene spielte für die Kommunalpolitik im Kreis Kleve zunächst 
		keine Rolle. Anfang 1995 sprach sich, wie Pressesprecher
		>
		Peter Hohl (Kevelaer) damals 
		mitteilte, die CDU-Kreistagsfraktion dafür aus, den jährlichen Zuschuss 
		für die Schwangerenberatung der Arbeiterwohlfahrt um 5.000 Mark 
		aufzustocken. Wenige Monate danach zeigte sich der Konflikt in seiner 
		ganzen Tragweite: Papst Johannes Paul II. mahnte in einem Brief an die 
		deutschen Bischöfe, dass die Kirche nicht mitschuldig werden dürfe an 
		der Tötung Ungeborener. Beratungsscheine auszustellen und damit den Weg 
		zur Abtreibung zu öffnen, sei katholischen Schwangerenberatungsstellen 
		nicht erlaubt.
		
		Im Kreis Kleve nahmen die Grünen dieses Nein zu 
		Beratungsscheinen im Herbst 1996 zum Anlass, die Einstellung der 
		finanziellen Förderung katholischer Beratungsstellen im Kreis zu 
		fordern. MdL
		>
		Dr. Helmut Linssen 
		verurteilte in einem Schreiben an die katholischen Kirchengemeinden und 
		Schwangerenberatungsstellen den Vorstoß der Grünen als "skandalös".
		
		Unterdessen wurde deutlich, dass in der Beratungsfrage zwischen den 
		Bischöfen in Deutschland und der Kirchenleitung in Rom erhebliche 
		Differenzen bestanden. Im Mai 1997 legten - mit Ausnahme von Erzbischof 
		Dyba - die Diözesanbischöfe dem Papst dar, weshalb sie für eine 
		Fortsetzung kirchlicher Beratung plädierten. Johannes Paul II. reagierte 
		darauf mit einem zweiten Brief Mitte Januar 1998: Eindringlich bat er, 
		auf die Ausstellung von Beratungsscheinen durch katholische Stellen zu 
		verzichten - eine Bitte, die einer Anweisung gleichkam, die praktisch 
		einer Anweisung gleichkam.
		
		Im Mai 1998 erreichte der Konflikt die Kreistagspolitik in Kleve. Die 
		SPD befragte die Kreisverwaltung, wie in Zukunft die 
		Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Kleve sichergestellt werde, 
		wenn die katholischen Beratungsstellen „keine Beratungsscheine mehr 
		ausstellen dürfen“.
		
		Im Kreis Kleve gab es zu dieser Zeit zwei 
		Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, nämlich die der 
		Arbeiterwohlfahrt (Kleve, Wiesenstraße 31-32) und die des Sozialdienstes 
		Katholischer Frauen (Kleve, Turmstraße 36). Der SKF beriet, so war dem 
		Antwortschreiben der Kreisverwaltung zu entnehmen, jährlich rund 330 bis 
		350 Frauen. Im Jahr zuvor seien „38 reine 
		Schwangerschaftskonfliktberatungsfälle gezählt“ worden. Die 
		Arbeiterwohlfahrt habe 556 Beratungen benannt, wovon 198 auf 
		Schwangerschaftskonfliktfälle entfallen seien. In gleicher Anzahl seien 
		Beratungsscheine ausgestellt worden. Daraus ließ sich ableiten, dass im 
		Kreis Kleve im Jahr um die 200 Abtreibungen „rechtlich möglich“ gemacht 
		worden waren - ob sie alle auch durchgeführt worden waren, blieb ungeklärt.
		
		Die Kreisverwaltung betonte in der Antwort, daß sie eine „neue“ 
		Situation „derzeit“ nicht sehe. Es werde im Kreis Kleve „wie bisher 
		beraten“. Auch von einer „Problemverlagerung in die Niederlande“ gehe 
		die Verwaltung nicht aus, weil dort die Kosten für eine Abtreibung 
		selbst zu tragen seien. „Solange in Deutschland und im Kreisgebiet 
		Beratungsscheine zu erhalten sind, werden die betroffenen Frauen diese 
		Stellen aufsuchen, auch, um gegebenenfalls einen Beleg für die 
		Krankenkasse zu bekommen, die die Kosten für die Beendigung der 
		Schwangerschaft trägt.“
		
		Im ganzen Land wurde das Thema im Herbst 1998 überaus kontrovers und 
		scharf diskutiert. Empörung löste der Kölner Erzbischof Kardinal Meisner 
		aus, als der die Abtreibungspille RU 486 mit dem KZ-Gas Zyklon B 
		verglich. Mit diesem Fehlgriff (von dem sich Meisner später 
		distanzierte) exponierte sich der Kölner Kardinal unter den deutschen 
		Bischöfen, die in ihrer Mehrheit die bis dahin gültige Beratungspraxis 
		befürworteten. Der Konflikt zwischen den Bischöfen und Rom nahm 
		dramatische Züge an, wie die Biografie von Karl Lehmann (D. Deckers, Der 
		Kardinal. Karl Lehmann. München 2002) enthüllte.
		
		Im Februar 1999 beschloss die Vollversammlung der Bischofskonferenz, den 
		Papst um Zustimmung zu ihrem "Beratungs- und Hilfeplan" zu bitten. Ein 
		Ausstieg aus staatlicber Beratung war nach diesem Plan nicht vorgesehen. 
		Und im Juni bekräftigte Lehmann als Vorsitzender der Deutschen 
		Bischofskonferenz: "Die katholische Kirche ist und bleibt in der 
		gesetzlichen Schwangeren-Konfliktberatung." Aber noch im selben Monat 
		kam aus Rom eine klare Anweisung des Papstes an die deutschen Bischöfe: 
		In den katholischen Beratungsstellen durften keine Scheine mehr 
		ausgestellt werden. Dem folgten die Bischöfe zwar nicht, aber sie 
		ordneten an, dass künftig jede Beratungsbestätigung am Ende mit der 
		Aussage versehen sei: ,,Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung 
		straffreier Abtreibungen verwendet werden."
		
		
Im 
		September wurde von der früheren Präsidentin des Zentralkomitees der 
		deutschen Katholiken, Rita Waschbüsch, die Gründung des Vereins "Donum 
		vitae" angekündigt. Unter diesem Namen wollten Laien anstelle der 
		Bischöfe eine "katholisch geprägte" Konfliktberatug im gesetzlichen 
		Rahmen garantieren und den Beratungsschein ausstellen. Kardinal Lehmanns 
		Einspruch, durch Rom ausgelöst, folgte umgehend: Es gebe keine verschiedenen Rechte für Laien, 
		Bischöfe oder Priester. Was den katholischen Beratungsstellen nicht 
		erlaubt sei, könne auch "Donum vitae" nicht erlaubt sein. Noch vor 
		Weihnachten 1999 räumte Lehmann ein, er sehe keine Alternative mehr zum 
		Verzicht auf die Ausstellung eines Beratungsscheins in katholischen 
		Beratungsstellen. Die Entscheidung des Papstes sei eindeutig.
		
		Der Bischof von Münster,  
		>
		Dr. Reinhard Lettmann, der sich engagiert für 
		ein Verbleiben der Kirche in der Schwangerenberatung stark gemacht 
		hatte, sah für eine "katholische Beratung" außerhalb der Kirche, so wie 
		sie der Verein "Donum vitae" plante, kaum eine Chance. Wer ein 
		geistliches Amt in der Kirche habe, dürfe den Verein nicht fördern oder 
		in ihm mitarbeiten. Das gelte auch für Mitarbeiterinnen der Caritas und 
		des Sozialdienstes katholischer Frauen. Lettmann wünschte sich 
		allerdings ein "freundliches Miteinander" von kirchlichen Stellen und 
		dem Verein "Donum vitae", der ab 2001 in mehreren Städten des Bistums 
		Münster mit seiner Arbeit begann. Bereits im September 2000 war in 
		Xanten der Verein "Frauen beraten / Donum Vitae - Verband unterer 
		Niederrhein e.V.« gegründet worden. "Wir leisten keinerlei aktive Hilfe 
		bei Abtreibungen«, hob die Landesgeschäftsführerin von "Donum vitae", 
		Bernadette Rüggeberg, hervor.
		
		Während sich Beratungsstellen des Vereins am Niederrhein einrichteten, 
		wurden auch die katholischen Beratungsstellen gestärkt. Ende 2005 zog 
		die hauptamtlich besetzte Schwangerenberatungsstelle des Sozialdienstes 
		katholischer Frauen (SkF) in neue Räume an der Amsterdamer Straße 18 in 
		Kevelaer ein. „Eine Filiale der Liebe Gottes zu sein, wünsche ich diesem 
		Haus“, sagte Pfarrer
		>
		Richard Schulte Staade 
		bei der Segnung.
		
		Unterdessen etablierte sich der Verein "Donum vitae" und stieß besonders 
		mit seinen Präventionsprogrammen bei Jugendlichen in Schulen auf überaus 
		großes Interesse. Kreisweit bietet der Verein solche 
		Informationsveranstaltungen - getrennt für Jungen und Mädchen. Die CDU 
		im Kreis Kleve zeigt keine Berührungsängste gegenüber dem Verein "Donum 
		vitae" und unterstützt dessen Vorbeugungsbemühungen zum Beispiel durch 
		einen gespendeten "Verhütungsmittel-Koffer", den die 
		Landtagsabgeordneten Margret Voßeler und Dr. Günther Bergmann im April 
		2013 überreichten. „Unsere präventive Arbeit wird immer stärker 
		nachgefragt, wir freuen uns daher sehr über die großzügige Spende“, 
		wurde die Vorsitzende des Vereins, Theresia Wagner-Richter, zitiert.
		
		Dazu im Gegensatz sieht sich "Donum Vitae" verschärfter Kritik aus den 
		Reihen der Bischöfe ausgesetzt. Der Verein, der in Deutschland über 200 
		Beratungsstellen unterhält und jährlich rund 50.000 Frauen berät, stehe 
		„in offenem Widerspruch zu den Anweisungen des Heiligen Vaters“, hatte 
		Nuntius Giovanni Lajolo bereits Ende 2000 im Auftrag der 
		Glaubenskongregation festgestellt. Auch die Bischöfe distanzierten sich 
		2006 eindeutig: Es handele sich um "eine Vereinigung außerhalb der 
		katholischen Kirche“, die mit Caritas und dem Sozialdienst 
		katholischer Frauen nicht zusammenarbeiten dürfe. Mehrmals wurde betont, 
		dass Gläubige "nicht nur auf eine leitende Mitarbeit bei donum vitae e. 
		V., sondern auf jegliche Form der Unterstützung verzichten" sollten. 
		Bevor sich Alois Glück zum Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen 
		Katholiken wählen ließ, ließ er seine Ämter bei "Donum vitae" ruhen, um 
		kein Veto der Bischöfe gegen seine Wahl zu provozieren.
		
		Auch der Limburger Diözesanbischof 
		> 
		Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst, 
		gebürtig aus Twisteden, formulierte seine entschiedene Ablehnung: Der 
		Verein sei "mitverantwortlich für einen negativen Bewusstseinswandel". 
		Die Entscheidung gegen ein Kind könne nicht vom Recht gedeckt werden, 
		betonte der "Familienbischof" im Jahr 2010. 
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