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Einzige Loge im Kreis Kleve: Pax inimica malis zu Emmerich
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		Wir lieben 
		ihre Musik und schmücken Straßenschilder in Kevelaer mit ihren Namen: 
		Haydn, Beethoven, Lortzing, Mozart. Doch was sie außer Musik noch verbindet, 
		ist für manchen keine Musik in seinen Ohren: Sie waren 
		Freimaurer. 
		
		
Der Dichter Adalbert von Chamisso († 1838), Maler Lovis Corinth († 
		1925), Philosoph Johann Gottlieb Fichte († 1814), Preußenkönig Friedrich 
		(der Große), Dichter Johann Wolfgang von Goethe († 1832), Philosoph 
		Johann Gottfried Herder († 1803), Dichter Ephraim Lessing († 1781), 
		Komponist Franz von Liszt († 1886) - sie und etliche andere Deutsche mit 
		weltbekannten Namen gehörten dem Freimaurerbund an und waren deswegen, 
		falls sie der katholischen Kirche angehörten, zugleich exkommuniziert.
		
Zirkel und Winkelmaß: Zeichen der Freimaurer.
Was ist Freimaurerei? Was wollen Freimaurer? 
		
		Um sich gegen "Werksspionage", wie wir heute sagen würden, zu schützen, 
		ließen die Steinmetze und Baumeister des Mittelalters zu ihren 
		Versammlungen nur Leute zu, die sich als Mitglieder ihrer Zunft 
		ausweisen konnten, beispielsweise durch ein Paßwort. Der Geist in den 
		Dombauhütten gewann im Laufe der Zeit eigenständige, vom ursprünglichen 
		Handwerk unabhängige Bedeutung. Von den in den Zünften gepflegten 
		Idealen wie Menschlichkeit, Rechtschaffenheit oder Toleranz fühlten sich 
		auch Nicht-Steinmetze angezogen. So wandelte sich Anfang des 18. 
		Jahrhunderts die zunächst berufsbezogene, operative Freimaurerei zur 
		spekulativen Freimaurerei - zu einem humanitären Bund, dem "freie Männer 
		von gutem Ruf" beitreten konnten. 
		
		Um sich eine verfasste Ordnung zu geben, schrieb der britische 
		Geistliche Anderson 1723 die "Alten Pflichten" der Freimaurer nieder, 
		die bis heute das "Grundgesetz" in ihren Zirkeln, den Logen, sind. Es 
		sei ratsam, formulierte Anderson, Freimaurer "bloß zu der Religion zu 
		verpflichten, in welcher alle Menschen übereinstimmen, und jedem seine 
		besonderen Überzeugungen zu lassen; das heißt, sie sollen gute und 
		wahrhafte Männer sein, Männer von Ehre und Rechtschaffenheit, durch was 
		für Sekten oder Glaubensmeinungen sie sich auch sonst unterscheiden 
		mögen."
		
		Nach den blutigen Verfolgungen des 16. und den heftigen Religionskriegen 
		des 17. Jahrhunderts wollten der Geistliche der Presbyterianischen 
		Kirche, James Anderson, und seine Freimaurerbrüder im höchsten Maße 
		tolerant sein und jedes Streitgespräch über religiöse Fragen aus den 
		Logen verbannen. "Das aber war nur möglich, wenn man den größten 
		gemeinsamen Nenner allen Glaubens, den Glauben an Gott als den ´Großen 
		Baumeister aller Welten` zur Grundlage der Freimaurerei machte, und 
		darüber hinaus jedem seine persönliche Überzeugung, seinen Glauben 
		ließ", erläutert Winfried Berkowicz (†) aus Kleve, Studiendirektor a.D., 
		der über "Katholische Kirche und Freimaurerei" gearbeitet hat. (Aus 
		ähnlichen Gründen wie bei den Freimaurern sind beispielsweise auch bei 
		den Rotariern Streitgespräche über Politik oder Religion untersagt.)
		
		
		
"Und wenn er seine Kunst recht versteht", schrieb Anderson über den 
		Freimaurer, "wird er weder ein dummer Gottesleugner (stupid atheist) 
		oder ein religionsloser Freigeist (irreligious libertine) 
		sein."
Das Bijou der Emmericher Loge "Pax inimica malis".
Das war und ist der Reibepunkt, um den es bei der Auseinandersetzung 
		zwischen den Kirchen und der Freimaurerei seit Jahrhunderten geht: Der 
		größte gemeinsame Nenner für einen Gottesbegriff ("Baumeister aller 
		Welten"), in dem sich der Christ ebenso wiederfinden kann wie der Jude 
		oder Moslem, erweckte bei den Kirchen den Verdacht, hier sei eine neue 
		Religion mit einem neuen Gottesbild gestiftet worden - indifferent und 
		unabhängig vom Gnadenerweis, den gerade die katholische Kirche kennt. 
		Das Missverständnis ist bis heute nicht ausgeräumt. 
		
		Bereits 15 Jahre nach Veröffentlichung der "Alten Pflichten" ging der 
		Vatikan auf Distanz: "Da wir die schweren Schäden erwägen, welche so oft 
		durch solche Gesellschaften oder Zusammenkünfte nicht nur der Ruhe des 
		Staates, sondern auch dem Heile der Seelen zugefügt werden … haben wir 
		für gut befunden und beschlossen, besagte Gesellschaften … zu 
		verurteilen und zu verbieten", verkündete der Papst und sprach die 
		Exkommunikation aus: "Verurteilung der Gesellschaft oder der heimlichen 
		Zusammenkünfte, gewöhnlich ´Liberi muratori` oder ´Francs macons` 
		genannt, unter Strafe der mit der Tat sofort eintretenden 
		Exkommunikation, von der die Lossprechung, die Sterbestunde ausgenommen, 
		dem Papst vorbehalten bleibt." (In eminenti, Bulle von Papst Clemens 
		XII., 28.4.1738)
		
		Auch die Tugend des Schweigens über innere Angelegenheiten wurde den 
		Freimaurern zum Verhängnis: (Es wird angeführt, daß die Freimaurer) 
		"sich durch ein enges und geheimnisvolles Bündnis ... miteinander 
		verbinden und sowohl durch einen auf die Heilige Schrift abgelegten Eid 
		als auch durch Androhung schwerer Strafen zu einem unverbrüchlichen 
		Stillschweigen über das, was sie gleichfalls im geheimen wirken, 
		verpflichtet werden. (...) denn wenn sie nichts Böses täten, so würden 
		sie nicht so sehr das Licht hassen", heißt es in der 
		Verurteilungsschrift des Vatikan. 
		
		"Wer Mitglied der Freimaurerei oder einer anderen derartigen 
		Gesellschaft wird, die sich gegen die Kirche und die rechtmäßige 
		weltliche Obrigkeit verschwören, verfällt durch die Tat selbst einer 
		Exkommunikation, deren Aufhebung dem Hl. Stuhl vorbehalten ist", 
		bekräftigte 1751 Papst Benedikt XIV. im Codex iuris canonici (Kanon 
		2335), dem Kirchlichen Gesetzbuch.
		
		In der Aufklärung nahmen es die Kleriker dann nicht mehr so genau mit 
		dem Freimaurerverbot. In der französischen Zisterzienser-Abtei Clairvaux 
		wurde 1786 aus dreizehn Mönchen eine Freimaurerloge gegründet. In den 
		meisten deutschen Logen arbeiteten katholische und evangelische 
		Geistliche mit. Und auch der Bischof von Münster, Max von 
		Droste-Vischering († 1846), wurde Freimaurerbruder. Freimaurerisches 
		Denken und katholischer Glauben, wusste man damals, widersprechen sich 
		nicht, weil sie nichts miteinander zu tun haben. 
		
		Dann kam Papst Leo XIII.: "Die Freimaurer lehren, daß alle Menschen 
		gleiche Rechte hätten und völlig gleich geboren würden; daß jeder Mensch 
		von Natur aus unabhängig sei … Deshalb sei das Volk souverän, und die es 
		regierten, hätten nicht mehr obrigkeitliche Gewalt, als ihnen das Volk 
		anvertraue." (Enzyklika Humanum genus, 1884) 
		
		Was heute zu den selbstverständlichen Menschenrechten gehört, war 1884 
		ein Sakrileg, das mit der Exkommunikation bestraft wurde. 
		
		Die Freimaurer hofften, dass sich wenigstens nach dem 2. Vatikanischen 
		Konzil das Verhältnis der Kirche zu ihrem Bund entkrampfen würde. Gute 
		Nachrichten aus Rom:
"Wir können aber Gott, den Vater aller, nicht anrufen, wenn wir irgendwelchen Menschen, die ja nach dem Ebenbild Gottes geschaffen sind, die brüderliche Haltung verweigern. Das Verhalten des Menschen zu Gott dem Vater und sein Verhalten zu den Menschenbrüdern stehen in so engem Zusammenhang, daß die Schrift sagt: ´Wer nicht liebt, kennt Gott nicht` (1 Jo 4,8). (…) Deshalb verwirft die Kirche jede Diskriminierung eines Menschen oder jeden Gewaltakt gegen ihn um seiner Rasse oder Farbe, seines Standes oder seiner Religion willen, weil dies dem Geist Christi widerspricht."(Vaticanum II, Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen, Art. 5, 28.10.1965)
Die Worte 
		machten Hoffnung, und Logenmitglieder aus Emmerich, praktizierende 
		Katholiken, schrieben an den Bischof von Münster. 
		
		"Bislang ist Canon 2335 CIC nicht aufgegeben", lasen sie in der Antwort. 
		"Wir rechnen damit, dass in absehbarer Zeit ein Rundschreiben der 
		Glaubenskongregation zu dem von Ihnen angesprochenen Thema erscheinen 
		wird. Anerkannte kirchenrechtliche Fachleute sind bereits seit längerer 
		Zeit der Meinung, der Canon 2335 sei so zu interpretieren, daß Verbot 
		und Sanktion nur dann gelten, wenn die im Canon genannten 
		Voraussetzungen zutreffen, d.h., wenn die betreffende Freimaurerloge 
		tatsächlich kirchenfeindlich eingestellt ist." (Bischöfliches 
		Generalvikariat Münster, 13.5.1974)
		
		Und weitere hochkarätige Aussagen stimmten erwartungsfroh: "Bei der 
		Behandlung der einzelnen Fälle muß man sich gegenwärtig halten, daß das 
		Strafgesetz im strikten Sinn zu interpretieren ist. Deshalb kann mit 
		Sicherheit die Ansicht jener Autoren (…) auch praktisch zur Anwendung 
		gebracht werden, die der Meinung sind, daß Kanon 2335 nur diejenigen 
		katholischen Mitglieder jener Freimaurer-Logen trifft, die in Tat und 
		Wahrheit gegen die Kirche agitieren". (Kardinal Seper für die 
		Glaubenskongregation, Rechtsbelehrung für die Bischöfe, 18.7.1974) 
		
		Schließlich verbreitete Radio Vatikan 1980 ein Interview: "Frage: Don 
		Esposito, aber was ist mit den historischen Bannflüchen, welche von 
		Seiten der Kirche gegen die Freimaurer geschleudert wurden? Sind sie 
		noch in Kraft oder sind sie zurückgenommen? Antwort: Sie sind 
		zurückgenommen. In der Tat gibt es den berühmten Brief von Kardinal 
		Seper, dem Präfekten der Kongregation für den Glauben, an Kardinal Krol, 
		den Präsidenten der Amerikanischen Bischofskonferenz. … Dieses Dokument 
		setzt einen Schlußstrich unter die bisherigen Probleme." (Radio Vatikan, 
		Interview mit dem Historiker und Priester Don Rosario F. Esposito, 
		Januar 1980)
		
		Im selben Jahr ging ein sechsjähriges Gespräch zwischen der 
		Bischofskonferenz und der Großloge von Deutschland zu Ende. Die 
		Freimaurer rechneten nach den vielen Signalen fest mit einem für sie 
		positiven Ergebnis. Für sie völlig überraschend gab die 
		Bischofskonferenz im Mai 1980 eine Presseerklärung heraus, die in dem 
		Ergebnis gipfelte: 
"Eingehende Untersuchungen der freimaurerischen Ritualien und Grundüberlegungen wie auch ihres heutigen unveränderten Selbstverständnisses machen deutlich: Die gleichzeitige Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und zur Freimaurerei ist unvereinbar." (Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz, 5/1980)
Noch nie hat ein Papst wirklich revidiert, was einer seiner Vorgänger verkündet hatte. Ein halbes Dutzend Päpste hätte Johannes Paul II. korrigieren müssen. Rom hatte in die deutschen "Verhandlungen" eingriffen und gab ein Jahr später selbst bekannt:
"Am 19. Juli 1974 schrieb 
		diese Kongregation an einige Bischofskonferenzen einen Brief über die 
		Interpretation des can. 2335 des Codex Iuris Canonici, der den 
		Katholiken unter Strafe der Exkommunikation verbietet, sich bei 
		freimaurerischen oder ähnlichen Vereinigungen einzuschreiben. Nachdem 
		dieser Brief in der Öffentlichkeit Anlaß zu falschen und tendenziösen 
		Interpretationen gegeben hat, bestimmt und erklärt diese Kongregation 
		wie folgt. Dabei will sie in keiner Weise eventuellen Bestimmungen des 
		neuen Kodex vorgreifen: 
		
		1. Die gegenwärtige kanonische Vorschrift ist in 
		keiner Weise geändert worden und bleibt voll in Kraft. 
		
		2. Es sind also 
		weder die Exkommunikation noch die anderen Strafen abgeschafft worden. 
		
		
		3. Soweit es in dem erwähnten Brief um Interpretationen geht, wie der 
		entsprechende Kanon im Sinn der Kongregation zu verstehen sei, handelt 
		es sich nur um einen Verweis auf die allgemeinen Prinzipien der 
		Interpretation von Strafgesetzen zur Lösung persönlicher Einzelfälle, 
		die dem Urteil des Ortsordinarius überlassen werden können.
		
		Es war 
		jedoch nicht Absicht dieser Kongregation, den Bischofskonferenzen das 
		Recht zu geben, öffentlich ein allgemeines Urteil über die Natur der 
		Freimaurerei abzugeben, welches eine Abschaffung der erwähnten Norm 
		beinhalten würde." (Glaubenskongregation, 11.2.1981 - Übersetzung)
Kardinal Ratzinger legte die mit ausdrücklicher Zustimmung des Papstes 
		veröffentlichte Erklärung nach: Die Freimaurerei bleibe "unvereinbar mit 
		der Lehre der Kirche. Katholiken, die Freimaurer sind, machen sich einer 
		schweren Sünde schuldig und haben keinen Zugang zur Kommunion." 
		(Kardinal Ratzinger, Präfekt der Glaubenskongregation, 1983)
		
		Als ein Klever Freimaurer 1989 bei seinem Bischof den damals aktuellen Stand 
		erfragte, bekam er die Antwort: "Die von Ihnen erbetene kurze und klare 
		Antwort heißt ´Ja`, die zitierte Aussage der Deutschen Bischofskonferenz 
		hat weiterhin Gültigkeit." (Reinhardt, Bischöfliches Generalvikariat, an 
		Winfried Berkowicz, Kleve, Dezember 1989) 
		
		Die ebenso klare wie harte Ablehnung der katholischen Kirche gegenüber 
		der Freimaurerei, an der sich substanziell bis heute nichts geändert 
		hat, wird immer unverständlicher, je mehr man in die "Geheimnisse der 
		Freimaurerei" eindringt. 
		
		"Sinn und Zweck der Freimaurerei ist es, dem 
		Menschen (...) einen Weg geistiger und sittlicher Fortbildung 
		aufzuweisen", heißt es in einer internen Schrift des Bundes.
		Dabei beschränkt sich die Freimaurerei unmissverständlich auf das 
		Diesseits und gibt keine Antworten auf "letzte Fragen". Sie ist keine 
		religiöse Glaubensgemeinschaft, sondern kümmert sich - wie Rotarier oder 
		Lions - ausschließlich um das menschliche Zusammenleben hier und heute 
		auf der Erde. 
		
		Die Toleranz, eine ihrer wichtigsten Tugenden, die in den 
		Gruppen - Logen genannt - gelebt wird, lässt jedem Mitglied die 
		selbstverständliche Freiheit seines religiösen Bekenntnisses. Kein 
		Freimaurer fühlt sich, wenn er Christ, Jude oder Moslem ist, in 
		seiner Religionsausübung beeinflusst, eingeengt oder gar behindert. Wie 
		könnte es auch, da die Freimaurerei mit Religion nichts zu tun hat!
		
		Aber das Missverständnis zwischen Freimaurerei und katholischer Kirche 
		ist schier unausrottbar: 
		
		Die Freimaurer sagen, der Begriff vom "Großen 
		Baumeister" ist ein Sinnbild für den göttlichen Schöpfergeist, und 
		schließen darin ausdrücklich jede Vorstellung ein, die der Gläubige als 
		seine Glaubenswahrheit erkennt, also auch den personalen Schöpfergott, 
		den die Gläubigen in den christlichen Kirchen anrufen. 
		
		Die katholische Kirche hält entgegen: Indem sich die Freimaurer nicht 
		festlegen und alle Gottes-Vorstellungen in ihrem Sinnbild vereinen, 
		hängen sie dem Indifferentismus an und prägen ein Gottesbild, das so 
		oder so aussehen kann. 
		
		Die katholische Kirche akzeptiert also nicht, 
		dass Freimaurerei ein auf das Diesseits gerichteter ethischer Bund ist, 
		sondern unterstellt ihr, religiöse Glaubensaussagen zu machen, nämlich 
		die von einem verwaschenen Gottesbild, das mit dem der katholischen 
		Kirche nichts zu tun habe. 
		
		Unter diesem elementaren Missverständnis leiden alle Freimaurer, die 
		praktizierende Katholiken sind oder es sein wollen. Sie wissen, dass ihr 
		Katholisch-Sein nicht im Widerspruch zu ihrer Mitgliedschaft in der Loge 
		steht - im Gegenteil: Oft machen sie die Erfahrung, dass sie über das 
		Logenleben und die geistige Erfrischung, die sie hier erleben, neuen und 
		intensiveren Anschluss an das Leben in der Kirchengemeinde finden. 
		
		Wer sich vergegenwärtigt, was Freimaurer in ihren Logen tun und wozu 
		sich ein Neumitglied ("Lehrling") verpflichtet, versteht nun gar nicht 
		mehr, warum die Kirche der Freimaurerei unversöhnlich gegenübersteht. 
		Der Freimaurer widmet sich, so verspricht er bei seiner Aufnahme, aus 
		vollem Herzen und mit ganzer Kraft der Humanität. Und er verhält sich 
		pflichtbewusst gegenüber seiner Familie, seiner Heimatgemeinde, seinem 
		Land und der Gemeinschaft aller Menschen. Die übrigen Verpflichtungen, 
		die er sich auferlegt, beziehen sich auf gute Tugenden wie Verschwiegenheit über 
		das, was ihm anvertraut worden ist, und Zuverlässigkeit und 
		Hilfsbereitschaft gegenüber seinen Mitbrüdern.
		
		Das üben die Logenmitglieder bei ihren geselligen und rituellen 
		Zusammenkünften ein. Sie bauen, so das von ihnen benutzte Bild, "an dem 
		Tempel der Humanität", dessen "Steine" die einzelnen Menschen sind, 
		verbunden durch "Mörtel", der die Menschen miteinander verbindet: 
		Menschenliebe, Toleranz und Brüderlichkeit.
		
		Im katholischen Kevelaer hat es nie eine Freimaurerloge gegeben. Die 
		einzige Loge im heutigen Kreis Kleve ist "Pax inimica malis" in 
		Emmerich. Weitere niederrheinische Logen arbeiten beispielsweise in Wesel, Duisburg 
		und Krefeld. "Pax inimica malis" ist mit Gründungsdatum 9.12.1779 der 
		älteste Verein in der Stadt Emmerich am Rhein. Er existierte 
		ununterbrochen bis zum Jahr 1935, in dem am 17. August die Freimaurerei 
		und ihre Logen von den Nazis im ganzen Dritten Reich verboten wurden.
		
		
Nach 
		dem vernichtenden Schlag gegen die Freimaurer in der NS-Zeit - sämtliche 
		Immobilien und Besitz waren vernichtet oder enteignet worden - dauerte 
		es nach der Befreiung auch am Niederrhein lange, bis sich die Logen 
		wiederbelebten. 
In der "Societät" in Emmerich ist in einem Kellergewölbe dieser Tempel der Freimaurerloge "Pax inimica malis" eingerichtet. Fotos: > pim.emmerich.freimaurerei.de
In Emmerich 
		zog ab 1945 fast ein Vierteljahrhundert ins Land, bis sich 1969 drei 
		Freimaurerbrüder aus der Vorkriegszeit und neun Brüder aus der 
		Duisburger Loge "Zur deutschen Burg" zusammenfanden, um der alten Loge 
		"Pax inimica malis" zu einem zweiten Leben zu verhelfen. Diese 
		Wiederbelebung gelang zum 25. Mai 1970. 
		
		Ob das Brauchtum der Freimaurer noch zeitgemäß ist, lässt sich genau so 
		leicht oder schwer beantworten wie die Frage, was "Ritterorden" und die 
		Träger wehender Mäntel uns heute zu sagen haben oder welche 
		Anziehungskraft Schützenbruderschaften in der Gesellschaft ausüben. 
		
		
		Die 
		geistige Idee der Freimaurerei, Menschlichkeit in diese Welt tragen 
		zu wollen, entzieht sich solchen Sinnfragen. Die Idee einer besseren Welt ist 
		so zeitlos wie das Menschsein selbst. 
| Freimaurer Textstellen in der Kevelaerer Enzyklopädie: | 
| | Königliche Besuche | Johannes Maria Verweyen | | 
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